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Diese Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen oft vor der Herausforderung, die notwendigen Pflegehilfsmittel zu finanzieren. Doch viele wissen nicht, dass die Pflegekasse zahlreiche Hilfsmittel übernimmt, um den Alltag von Pflegebedürftigen zu erleichtern.
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel: Diese Ansprüche haben Versicherte auf Pflegehilfsmittel?
Für viele ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und anderen Hilfsmitteln nicht immer klar. In diesem Artikel beleuchten wir, was genau Pflegehilfsmittel sind, wie sie sich von anderen Hilfsmitteln unterscheiden und wie Versicherte ihre Ansprüche geltend machen können.
Viele Patienten und Pflegebedürftige fragen sich, was genau den Unterschied zwischen einem allgemeinen Hilfsmittel und einem Pflegehilfsmittel ausmacht. Einfach ausgedrückt: Während Hilfsmittel dazu dienen, eine Behinderung auszugleichen, erleichtern Pflegehilfsmittel die Pflege.
Typische Hilfsmittel sind beispielsweise
- Brillen
- Hörgeräte
- Prothesen und
- Rollstühle
Pflegehilfsmittel hingegen unterteilen sich in technische und verbrauchsabhängige Pflegehilfsmittel. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören Dinge wie Pflegebetten und Notrufsysteme, während verbrauchsabhängige Pflegehilfsmittel Dinge wie Einmalhandschuhe einschließen.
Technische Pflegehilfsmittel:
- Pflegebetten
- Notrufsysteme
- Pflegebett Tische
- Kopfwaschsysteme
- Lagerungsrollen
Verbrauchsabhängige Pflegehilfsmittel:
- Bettschutzeinlagen
- Schutzbekleidung
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- FPP2 Masken
Pflegehilfsmittel: Wer übernimmt die Kosten?
Wenn es um die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln und anderen Hilfsmitteln geht, sind unterschiedliche Kostenträger zuständig. Für die üblichen Hilfsmittel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Für Pflegehilfsmittel hingegen kommt die Pflegekasse auf, vorausgesetzt, man ist pflegebedürftig, hat einen Pflegegrad und wird zu Hause gepflegt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden. Sie müssen im direkten Zusammenhang mit der Behandlung oder Prävention einer Krankheit stehen und wirtschaftlich sein. Bei Ablehnung eines beantragten Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels kann es ratsam sein, sich von Institutionen wie dem Sozialverband VdK beraten zu lassen.
Pflegehilfsmittel: Welche Zuzahlungen sind erforderlich?
Für Pflegehilfsmittel müssen Erwachsene in der Regel zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei verbrauchsabhängigen Pflegehilfsmitteln, bei denen die Pflegekasse monatlich höchstens 40 Euro übernimmt.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass viele Pflegehilfsmittel nur ausgeliehen werden. Wer dies ablehnt, muss die Kosten oft selbst tragen, es sei denn, das Pflegehilfsmittel ist medizinisch notwendig.
Zusätzliche Informationen zu Hilfsmitteln
Neben Pflegehilfsmitteln gibt es andere Hilfsmittel, die durch unterschiedliche Stellen wie die Unfallversicherung, Sozialämter oder die Rentenversicherung finanziert werden können, je nach Situation des Patienten.
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